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Mindestbetrag CHF 5‘000.-
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Der Bankbeleg gilt als Zertifikat
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Die Verzinsung wird jährlich rückwirkend von der Generalversammlung festgelegt (ab Eröffnung).
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Der Zins wird für neue Genossenschafter*innen pro rata gutgeschrieben.
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Der Zins wird als Darlehen gutgeschrieben oder auf Wunsch ausbezahlt.